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„Aus historischer Sicht war die Feuerbestattung bis zur beginnenden Christianisierung die übliche Bestattungsform in Europa (Römer, Kelten, Germanen). Die christlichen Bestattungsformen haben sich aus biblisch-israelischer und antiker Tradition entwickelt. Unter anderem spielten dabei der Glaube an die körperliche Auferstehung und der Reliquienkult, der mit der Verehrung der Märtyrergebeine in der Alten Kirche begonnen hatte, eine entscheidende Rolle.“

Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist im Glauben an die leibliche Auferstehung der Toten zu suchen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die christliche Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi.

In einem Dekret von Karl dem Großen aus dem Jahre 789 wurde die Verbrennung von Toten verboten. Im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe.

Der § 814 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (1794) steht für das Bewusstwerden der hygienischen Probleme der Leichenbehandlung, darin wurde die Bestattung von Leichen in bewohnten Gebieten untersagt. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich die Forderung nach einer Feuerbestattung aus mehreren Gründen. Die Ärzteschaft lobte die Feuerbestattung als die hygienischere Bestattungsform, die Arbeiterverbände und aufkeimende Sozialdemokratie sah hier eine kostengünstigere Bestattungsart, und die sich ausbreitenden areligiösen Verbände wie die Freidenker propagierten die Feuerbestattung gezielt, auch in bewusster Abgrenzung zur christlichen Bestattungskultur, da das Konzept der Auferstehung abgelehnt wurde.

Das erste Krematorium in Deutschland wurde am 10. Dezember 1878 in Gotha eröffnet, das zweite 1891. Die erste Feuerbestattung in Deutschland fand jedoch schon vier Jahre zuvor in Dresden statt. Der kulturelle Wandel hielt jedoch an und führte zur Gründung verschiedener Vereine, die sich für die Kremation einsetzten. So bestand in Dresden „Die Urne - Verein für facultative Leichenverbrennung“, der 1876 den ersten Europäischen Kongress der Freunde der Feuerbestattung veranstaltete. 1905 bildete sich der Verband „Freidenker für Feuerbestattung“. In Österreich setzte sich seit Ende des 19. Jahrhunderts vor allem der Verein Die Flamme für die Errichtung eines Krematoriums ein. Das erste österreichische Krematorium – die Feuerhalle Simmering in Wien – wurde 1922 eröffnet.

Die Kongregation für die Glaubenslehre unter Papst Leo XIII. untersagte am 15. Dezember 1886 Katholiken die Feuerbestattung sowie die Zugehörigkeit zu Feuerbestattungsvereinen und nannte die Feuerbestattung eine „barbarische Sitte“. Das Dekret legte fest, dass für Katholiken, die letztwillig ihre Verbrennung verfügt hatten, keine kirchliche Begräbnisfeier gehalten und sie nicht auf dem Kirchhof bestattet werden konnten. Mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 wurde dies ins Kirchenrecht aufgenommen. Heute empfiehlt die Kirche die Erdbestattung, verbietet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht, sofern damit nicht die ausdrückliche Leugnung des Glaubens zum Ausdruck gebracht werden soll.

In der orthodoxen Kirche wird die Feuerbestattung bis heute abgelehnt. In Griechenland wurde sie erst 2006 legalisiert.

Die evangelischen Kirchen standen gegen Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts der Feuerbestattung zunächst ebenfalls überwiegend ablehnend gegenüber, danach setzte sich eine tolerierende (wenn auch nicht fördernde) Haltung durch.

Andere Religionen

  • Im Judentum und im Islam ist die Verbrennung des toten Körpers, also die Feuerbestattung, grundsätzlich verboten.
  • Für die Bahai-Religion verbot ihr Stifter Baha’u’llah 1873 in seinem Kitab-i-Aqdas die Feuerbestattung.
  • Der Hinduismus kennt keine einheitlichen Rituale. Zumeist wird der Verstorbene vom Sohn zur Grabstätte gebracht und auf den gereinigten Boden gelegt. Die Verbrennung erfolgt offen in dem dazu aufgerichteten Altar.
  • In Japan werden Leichenverbrennungen bei niedrigeren Temperaturen als in Europa durchgeführt. Die Tradition begann im Jahre 700 mit der Verbrennung des Mönchs Dōshō, gefolgt von der des Jitō-tennō im Jahr 703 und des Mommu-tennō im Jahr 707 und wurde in der Nara-Zeit üblich. Durch die Art der Verbrennung verbleiben immer feste Teile in der Asche. Diese Stücke werden durch die Angehörigen, die eine Kette bilden, mittels Stäbchen weitergegeben und in die Urne gelegt.